Regional EU
Die EU-Tabakproduktrichtlinie TPD2 setzt nur Mindeststandards. Einzelne Mitgliedstaaten haben weitergehende nationale Regeln getroffen — insbesondere zu Steuern, Verkaufsregeln und Disposable-Verboten. Ein Länderprofil im Vergleich.
Deutschland
- Rechtsgrundlage: Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), Tabaksteuergesetz (TabakStG), Jugendschutzgesetz (JuSchG).
- Tabaksteuer auf Liquids: 0,20 €/ml (2024/2025), 0,26 €/ml (2026), geplant 0,32 €/ml ab 2027.
- Aromen: keine generellen Verbote — einzelne Aromen (z. B. Diacetyl) bereits durch TPD2 untersagt.
- Disposables: erlaubt; politische Diskussion auf Bundesratsebene 2023–2025.
- Werbung: seit 2024 auch für E-Zigaretten Außenwerbeverbot (TabakerzG § 19).
- Online-Verkauf: erlaubt mit zweistufiger Altersverifikation nach JuSchG-DiV.
Frankreich
- Rechtsgrundlage: Code de la santé publique, Decret 2016-1117.
- Tabaksteuer auf Liquids: bisher keine; 2025 Einführung geplant.
- Aromen: keine generellen Aroma-Verbote.
- Disposables: Verbot seit Anfang 2025 — Frankreich war einer der ersten EU-Staaten, die Einweg-E-Zigaretten verboten haben.
- Werbung: sehr strikt; auch im Internet praktisch verboten.
- Verkaufsstellen: überwiegend Fachgeschäfte („buralistes“) und spezialisierte Vape-Shops.
Niederlande
- Rechtsgrundlage: Tabaks- en Rookwarenwet (Tabak- und Raucherwarengesetz).
- Tabaksteuer auf Liquids: keine spezifische E-Liquid-Steuer (Stand 2024).
- Aromen: seit 1. Oktober 2023 sind in den Niederlanden alle Aromen außer Tabak verboten. Erlaubt sind nur Tabakaroma-Liquids. Ein einmaliges, strenges nationales Aroma-Verbot.
- Disposables: erlaubt, aber durch Aroma-Verbot stark eingeschränkt (Tabakaroma-Disposables).
- Werbung: stark eingeschränkt, Display-Verbot am Verkaufsort.
- Wirkung: Branchenverbände melden seit Oktober 2023 deutliche Marktverluste; Grenzhandel mit Belgien und Deutschland steigt.
Großbritannien (post-Brexit)
- Rechtsgrundlage: Tobacco and Related Products Regulations 2016 (TRPR); Brexit-bedingt seit 2021 nicht mehr an TPD2 gebunden.
- Tabaksteuer auf Liquids: bisher keine; Einführung 2026/2027 angekündigt (gestaffelt nach Nikotingehalt).
- Aromen: keine generellen Verbote; geplante Plain-Packaging-Regeln.
- Disposables: Verbot ab Juni 2025 — angekündigt durch die britische Regierung im Januar 2024.
- Werbung: liberaler als in der EU; Public-Health-Kampagnen aktiv (NHS „Swap to Stop“).
- Marktanteil Dampfen: mit ca. 8 % der Erwachsenen der höchste in Westeuropa.
Belgien
- Aromen: derzeit zugelassen; nationale Aroma-Verbotsdebatte läuft.
- Disposables: Verbot ab 2025 angekündigt.
- Werbung: Schaufenster-Verbot in Apotheken und Tabakläden seit 2020.
Schweden — Sonderfall Snus
Schweden hat eine besondere Stellung in der EU: Es ist das einzige Land mit erlaubtem Snus (Tabak in Beuteln, oral konsumiert). Snus konkurriert mit E-Zigaretten als Schadensminderungsprodukt. Schweden hat europaweit die niedrigste Tabakrauch-Rate (ca. 5,6 %).
Ländervergleich — Zusammenfassung
| Land | Liquid-Steuer | Aromen | Disposable |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 0,20 €/ml (2024) | weitgehend frei | erlaubt |
| Frankreich | geplant 2025 | weitgehend frei | verboten seit 2025 |
| Niederlande | keine | nur Tabakaroma | nur Tabakaroma |
| UK | geplant 2026/27 | weitgehend frei | verboten ab Juni 2025 |
| Belgien | keine | frei (Debatte läuft) | geplant 2025 |
| Schweden | keine | frei | erlaubt |